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/ #3498 En de rechtse vleugel fantaseerde er lustig op los

2016-01-09 02:20

Richtig reagieren bei Hetze im NetzFalschmeldung über Vergewaltigungen in Kleve

Viele Nutzer stoßen in Sozialen Netzwerken immer wieder auf Hetz-Postings, vor allem gegen Flüchtlinge. Aktuell machte das Gerücht die Runde, in Kleve hätten Flüchlinge mehrere Mädchen vergewaltigt. Experten geben Tipps, wie man als User reagieren kann.

Falschmeldungen, Verleumdungen, Hetze. All das lässt sich in Windeseile über das Internet verbreiten, einfach so, ungeprüft. So wie die Meldung von fünf acht- bis zehnjährigen Mädchen, die in Kleve von Flüchtlingen entführt und missbraucht worden sein sollten. Nach einem Post auf Facebook verbreitete sich die Meldung wie ein Lauffeuer. Als Quelle nannte der Verfasser einen Whistleblower aus dem Krankenhaus, in dem die Kinder behandelt worden sein sollten.

Die Polizei prüfte die schweren Anschuldigungen und teilte offiziell am Sonntag (08.11.2015) mit, dass es sich offenkundig bei dem Artikel um die gezielte Verbreitung eines falschen Gerüchtes handele. Die Bürgermeisterin von Kleve erstattete Anzeige, der Staatsschutz ermittelt. Solche Hetze ist im Netz weit verbreitet, oft richtet sie sich gegen Flüchtlinge. Welche Möglichkeiten aber gibt es, sich dagegen zur Wehr zu setzen? 

Einer meiner Facebook-Freunde postet Hass-Kommentare, die ich nicht akzeptiere. Diskutieren? Entfreunden? 

Der Bielefelder Konfliktforscher Prof. Andreas Zick empfiehlt bei Zweifeln das "Modell der Zivilcourage": 
1. Stufe: Wenn man auf etwas aufmerksam wird, kommt es darauf an, wie wichtig einem die Beziehung ist. "Wenn ich merke, dass mich das betroffen macht, würde ich die Aufmerksamkeit nicht sofort abstellen, sondern auf die zweite Stufe der Zivilcourage gehen", rät Zick. 
2. Stufe: Dazu zählen Fragen wie "Warum hat er oder sie das getan?" und: "Wurde bloß etwas nachgeplappert oder steckt gezielte Absicht dahinter?" 
3. Stufe: Die Verantwortung: Handele ich und sage dem anderen, dass er es lassen soll? "Dann muss ich aber wissen, dass danach noch was kommen kann. Zum Einen in der Diskussion um die Inhalte, zum anderen aber auch in der persönlichen Beziehung zueinander", erklärt der Soziologe. Und was, wenn man trotz Betroffenheit nicht reagiert? "Da wir im Internet so gar keine Normen haben, dient ein Nicht-Reagieren eher der Aufrechterhaltung solcher negativen Botschaften, Vorurteile, menschenfeindlichen Abwertungen", sagt Zick.

Wie melde ich Facebook fremdenfeindliche Inhalte voller Hetze?

Facebook selbst rät dazu, dem Unternehmen online möglichst konkrete Meldungen zu machen, also zu einem bestimmten Posting, einem Foto. So könne der Hinweis schneller bearbeitet werden. Viele Hinweise auf eine Person oder Facebook-Seite können dann auch zur Komplettlöschung führen. Allerdings können radikale Schritte auch problematisch sein. Christian Solmecke ist Anwalt für Medienrecht und beschäftigt sich viel mit den sozialen Netzwerken. Er gibt zu bedenken, dass die Angelegenheit auch für Facebook mitunter kompliziert sei, da manche der Kommentare von der freien Meinungsäußerung gedeckt seien. 

"Wenn Facebook jetzt wild hingehen würde und einfach alles löscht, was gemeldet wird, haben wir auch eine Gefahr für die Meinungsfreiheit", sagt Solmecke. Bei den eindeutigen Kommentaren müsse Facebook allerdings "handeln und löschen", so wie es die Nutzungsbedingungen vorsehen. Eine Info an die Polizei über strafrechtliche relevante Postings gibt Facebook bislang aber nicht automatisch weiter.

Wer kann mir helfen, wenn ich mich gegen Hass-Botschaften wehren will?

Wenn man nicht weiß, ob und wie man gegen Hass-Botschaften reagieren soll, empfiehlt sich der Kontakt zu entsprechenden Beratungsstellen. Beispiele, die der Bielefelder Soziologe Zick nennt, sind "Netz gegen Nazis", "No-Nazi.net" bei Facebook oder auch "Jugendschutz.net". Hilfreich sind auch die Seiten der Amadeu Antonio Stiftung, die gegen Antisemitismus und Rassismus arbeitet und über aktuelle Projekte informiert.

Welche fremdenfeindlichen Postings sind strafbar?

Alles, was mit  Volksverhetzung, Beleidigungen, verfassungsfeindlichen Symbolen und Parolen zu tun hat, kann jeder der Polizei melden. Das geht auch online. Es gab jetzt den ersten Fall in Berlin, wo jemand wegen des Aufrufs zu Gewalt gegen ethnische Minderheiten bei Facebook zu 4.800 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. "Bislang haben wir strafrechtlich eigentlich nur die Möglichkeit diesen Fällen wegen Volksverhetzung nachzugehen", sagt der Konfliktforscher Prof. Andreas Zick. Er fordert gegen Hass-Botschaften eine andere Rechtsprechung - wenn auch mit wenig Hoffnung auf Erfolg. "Trotzdem muss man damit deutlich machen, dass jemand die Norm verletzt hat." 

Welche Chance haben Ermittlungen gegen Facebook?

Den Medienrechtsanwalt Christian Solmecke wundert es, dass noch kein Staatsanwalt auf die Idee gekommen sei, gegen Facebook zu ermitteln. "Denn tatsächlich ist es so, dass im Moment tausende 'Nazi-Kommentare' an Facebook gemeldet werden", das Unternehmen reagiere aber immer mit dem Hinweis, dass die Kommentare nicht gegen die "Gemeinschaftsstandards" des Unternehmens verstießen. "Das ist natürlich ein Witz! Das Ganze verstößt gegen deutsche Gesetze."Auch gegen anonyme Hetzer könne man vorgehen, so könne ein Richter beispielsweise einen Auskunftsbeschluss erlassen. "Danach muss Facebook mitteilen, unter welcher IP-Adresse das Posting veröffentlicht worden ist." Mit der IP-Adresse sei es möglich, jeden Nutzer in Deutschland zurückzuverfolgen.

Stichworte

Volksverhetzung

Volksverhetzung ist in Deutschland ein Straftatsbestand nach Paragraph 130, StGB. Strafbar macht sich, wer zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufruft oder die Menschenwürde anderer angreift, indem er Teile der Bevölkerung beschimpft oder verleumdet. Zusätzlich sind das Verbreiten volksverhetzender Schriften (Abs. 2) und die sogenannte Auschwitz-Lüge (Leugnung von nationalsozialistischen Vernichtungsverbrechen, Abs. 3) verboten. Gegen Verstöße bei rechtsextremistischen Versammlungen richtet sich Absatz 4: Er verbietet es, öffentlich die nationalsozialistische Gewaltherrschaft zu billigen, zu verherrlichen oder zu rechtfertigen. Volksverhetzung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Für das Jahr 2011 vermerkte der NRW-Verfassungsschutzbericht 318 Fälle von Volksverhetzung mit rechtsextremistischen Hintergrund. 

 

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